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Verhalten im Brandfall

Jeder, der einen Brand wahrnimmt, ist gesetzlich verpflichtet, unverzĂŒglich die Feuerwehr zu verstĂ€ndigen.
(Notruf 122 oder BetÀtigen eines Druckknopfmelders einer Brandmelde-Anlage).

Der Notruf wird direkt von der Landeswarnzentrale OÖ aufgenommen. Ab diesen Zeitpunkt werden unverzĂŒglich die in Frage kommenden Feuerwehren alarmiert.

Halten Sie folgende Reihenfolge ein:

1. Alarmieren,
2. Retten (warnen, helfen, flĂŒchten) und
3. Löschen (erste Löschhilfe zB.: mit tragbaren LöschgerĂ€ten – Feuerlöscher, KĂŒbelspritze, Löschdecke
).

Alarmieren der Feuerwehr:
Machen Sie kurz und prÀgnant folgende Angaben:

– WER ruft an (eigenen Namen angeben),

– WAS brennt bzw. ist passiert (Möbel, Zimmer, Rauchentwicklung aus Wohnung, Objekt, Feuerschein), oder wahrnehmbarer Gasgeruch,

– WO brennt es (Adresse, falls nicht Angabe markanter Objekte in unmittelbarer Umgebung des Brandes wie Hausnummer gegenĂŒber, Straßenkreuzung, Supermarkt und dgl) sowie

– nĂ€here Angaben (wenn möglich): Sind Personen eingeschlossen? Besteht eine besondere GefĂ€hrdung zB.: durch Gasflaschen, brennbare FlĂŒssigkeiten im Brandbereich?