Jeder, der einen Brand wahrnimmt, ist gesetzlich verpflichtet, unverzĂŒglich die Feuerwehr zu verstĂ€ndigen.
(Notruf 122 oder BetÀtigen eines Druckknopfmelders einer Brandmelde-Anlage).
Der Notruf wird direkt von der Landeswarnzentrale OĂ aufgenommen. Ab diesen Zeitpunkt werden unverzĂŒglich die in Frage kommenden Feuerwehren alarmiert.
Halten Sie folgende Reihenfolge ein:
1. Alarmieren,
2. Retten (warnen, helfen, flĂŒchten) und
3. Löschen (erste Löschhilfe zB.: mit tragbaren LöschgerĂ€ten â Feuerlöscher, KĂŒbelspritze, LöschdeckeâŠ).
Alarmieren der Feuerwehr:
Machen Sie kurz und prÀgnant folgende Angaben:
â WER ruft an (eigenen Namen angeben),
â WAS brennt bzw. ist passiert (Möbel, Zimmer, Rauchentwicklung aus Wohnung, Objekt, Feuerschein), oder wahrnehmbarer Gasgeruch,
â WO brennt es (Adresse, falls nicht Angabe markanter Objekte in unmittelbarer Umgebung des Brandes wie Hausnummer gegenĂŒber, StraĂenkreuzung, Supermarkt und dgl) sowie
â nĂ€here Angaben (wenn möglich): Sind Personen eingeschlossen? Besteht eine besondere GefĂ€hrdung zB.: durch Gasflaschen, brennbare FlĂŒssigkeiten im Brandbereich?