Überprüfung der Feuerlöscher
Die Prüfung der Feuerlöscher muss mindestens alle zwei Jahre durch einern Sachkundigen Betrieb erfolgen. Werden Mängel festgestellt, müssen die Feuerlöscher instand gesetzt oder ausgetauscht werden.
Welche Arbeiten werden bei einer Wartung durchgeführt?
Bei der Feuerlöscher Wartung werden alle Bauteile auf ihre Funktionsfähigkeit und ihren einwandfreien Zustand überprüft sowie Verschleißteile ggf. ausgetauscht.
Zum zweijährigen Wartungs- und Inspektionsumfang bei tragbaren Feuerlöschgeräten nach DIN 14406 Teil 4 gehört:
- Begutachtung des Feuerlöschers auf allgemeinen Zustand und Sauberkeit
- Überprüfung der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung
- Kontrolle der Armaturen, Schläuche und Sicherungen
- Beachtung der Fälligkeit von Prüffristen nach BetrSichV
- Prüfung des Schutzanstriches (z. B. auf Korrosionserscheinungen)
- Kontrolle der Kunststoffteile auf Brüche, Verformung und Risse
- Kontrolle der Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
- Kontrolle des Gewichtes oder des Volumens des Löschmittels
- Prüfung von Gewindeanschlüssen hinsichtlich mechanischer Beschädigung und Gängigkeit
- Prüfung des Löschmittels auf Verwendbarkeit
- Kontrolle auf Korrosionserscheinungen
- Prüfung von Dichtungen
- Bei Auflade-Feuerlöschern ist zusätzlich der Druck oder das Gewicht des Treibgases zu prüfen
- Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers wiederherstellen
- Feuerlöscherhalterung hinsichtlich Befestigung und Beschädigung prüfen
- Anbringung des Revisionsaufklebers am Feuerlöscher (Prüfplakette)
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
- Beachtung der Instandhaltungsanweisungen der Hersteller
In der Regel dauert eine Feuerlöscher Wartung 15 bis 20 Minuten, dies ist jedoch abhängig von dem Löschmittel und dem Standort des Feuerlöschers (bspw. Einfluss von Witterungsverhältnissen).
Die Instandhaltung der Feuerlöschgeräte muss erfolgen …
- nach Auslösung des Löschers: kompl. Instandhaltung gem. Instandhaltungsanweisung u. DIN 14406-1,
- nach 2 Jahren: komplette Instandhaltung gem. Instandhaltungsanweisung und nach DIN 14406-1,
- wiederkehrende Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gemäß gültiger Version der BetrSichV – in der Regel spätestens nach 5 Jahren innere Prüfung, nach 10 Jahren Festigkeitsprüfung.