Verhalten im Brandfall

Jedermann, der einen Brand wahrnimmt, ist gesetzlich verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr zu verständigen.
(Notruf 122 oder Betätigen eines Druckknopfmelders einer Brandmelde-Anlage).

Der Notruf wird direkt von der Landeswarnzentrale OÖ aufgenommen. Ab diesen Zeitpunkt werden unverzüglich die in Frage kommenden Feuerwehren alarmiert.

Halten Sie folgende Reihenfolge ein:

1. Alarmieren,
2. Retten (warnen, helfen, flüchten) und
3. Löschen (erste Löschhilfe zB.: mit tragbaren Löschgeräten – Feuerlöscher, Kübelspritze, Löschdecke…).

Alarmieren der Feuerwehr:
Machen Sie kurz und prägnant folgende Angaben:

WER ruft an (eigenen Namen angeben),

WAS brennt bzw. ist passiert (Möbel, Zimmer, Rauchentwicklung aus Wohnung, Objekt, Feuerschein), oder wahrnehmbarer Gasgeruch,

WO brennt es (Adresse, falls nicht Angabe markanter Objekte in unmittelbarer Umgebung des Brandes wie Hausnummer gegenüber, Straßenkreuzung, Supermarkt und dgl) sowie

nähere Angaben (wenn möglich): Sind Personen eingeschlossen? Besteht eine besondere Gefährdung zB.: durch Gasflaschen, brennbare Flüssigkeiten im Brandbereich?