Verhalten im Brandfall
Jedermann, der einen Brand wahrnimmt, ist gesetzlich verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr zu verständigen.
(Notruf 122 oder Betätigen eines Druckknopfmelders einer Brandmelde-Anlage).
Der Notruf wird direkt von der Landeswarnzentrale OÖ aufgenommen. Ab diesen Zeitpunkt werden unverzüglich die in Frage kommenden Feuerwehren alarmiert.
Halten Sie folgende Reihenfolge ein:
1. Alarmieren,
2. Retten (warnen, helfen, flüchten) und
3. Löschen (erste Löschhilfe zB.: mit tragbaren Löschgeräten – Feuerlöscher, Kübelspritze, Löschdecke…).
Alarmieren der Feuerwehr:
Machen Sie kurz und prägnant folgende Angaben:
– WER ruft an (eigenen Namen angeben),
– WAS brennt bzw. ist passiert (Möbel, Zimmer, Rauchentwicklung aus Wohnung, Objekt, Feuerschein), oder wahrnehmbarer Gasgeruch,
– WO brennt es (Adresse, falls nicht Angabe markanter Objekte in unmittelbarer Umgebung des Brandes wie Hausnummer gegenüber, Straßenkreuzung, Supermarkt und dgl) sowie
– nähere Angaben (wenn möglich): Sind Personen eingeschlossen? Besteht eine besondere Gefährdung zB.: durch Gasflaschen, brennbare Flüssigkeiten im Brandbereich?