Sicherheitstipps

Verhalten bei einem Brand

Jedermann, der einen Brand wahrnimmt, ist gesetzlich verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr zu verständigen.
(Notruf 122 oder Betätigen eines Druckknopfmelders einer Brandmelde-Anlage).

Der Notruf wird direkt von der Landeswarnzentrale aufgenommen. Ab diesen Zeitpunkt werden unverzüglich die in Frage kommenden Feuerwehren alarmiert.

Halten Sie folgende Reihenfolge ein:

1. Alarmieren,
2. Retten (warnen, helfen, flüchten) und
3. Löschen (erste Löschhilfe zB.: mit tragbaren Löschgeräten – Feuerlöscher, Kübelspritze, Löschdecke…).

Alarmieren:
Machen Sie kurz und prägnant folgende Angaben:

! ! ! AUCH IN DER AUFREGUNG – RUHE BEWAHREN ! ! !

– WER
ruft an (eigenen Namen angeben),

– WAS
brennt (Möbel, Zimmer, Rauchentwicklung aus Wohnung, Objekt, Feuerschein), oder wahrnehmbarer Gasgeruch,

– WO
brennt es (Adresse, falls nicht Angabe markanter Objekte in unmittelbarer Umgebung des Brandes wie Hausnummer gegenüber, Straßenkreuzung, Supermarkt und dgl) sowie

– nähere Angaben (wenn möglich): Sind Personen eingeschlossen? Besteht eine besondere Gefährdung zB.: durch Gasflaschen, brennbare Flüssigkeiten im Brandbereich?

Allgemeine Verhaltensregeln

Bringen Sie sich bei Löschversuchen keinesfalls selbst in Gefahr, meiden Sie verqualmte Bereiche. Schließen Sie die Tür zum Brandraum und alle Türen zu Fluchtwegen (Stiegenhäuser, Gänge). Öffnen Sie Fenster oder Rauchklappen in Fluchtwegen.

Wenn der Fluchtweg durch Rauch oder Feuer abgeschnitten ist, laufen Sie niemals in Rauch oder Flammen, sondern suchen Sie (noch) sichere Bereiche auf und machen Sie sich von dort der Feuerwehr bemerkbar (Winken aus Fenster, Lichtzeichen, Verständigung per Handy über Notruf 122 und dgl).

Falls Sie sich in Sicherheit bringen konnten, warten Sie auf die eintreffenden Löschkräfte, weisen Sie diese ein, halten Sie, wenn verfügbar, allenfalls erforderliche Schlüssel (Schranken, Keller, Dachboden usw.) bereit und geben Sie zur Verfügung stehende Informationen weiter.

Geben Sie auch womöglich die im Brandobjekt befindlichen Personen oder Tiere bekannt.

Behindern Sie bitte nicht (aus Neugier) die Arbeiten der Löschmannschaften durch Verstellen von Aufmarsch- und Rettungswegen!

Achtung: Vor Gebrauch eines Feuerlöschers ist unbedingt die Gebrauchsanleitung zu lesen. Es ist auch günstig den Gebrauch von Feuerlöscher zu üben. Die Feuerwehren bitten auf Anfrage alljährlich solche Übungen für den Gebrauch von Feuerlöscher an.

FEUERLÖSCHER ANWEISUNGEN FOLGEN